Bauer & Degenhart V+F Makler GmbH


Folgen Sie uns auf Twitter Folgen Sie uns auf Facebook
vfm ist Mitglied der 100 innovativsten mittelständischen Unternehmen Deutschlands!
vfm ist Mitglied der 100
innovativsten mittelständischen Unternehmen Deutschlands!
vfm wurde von ASSEKURATA im Maklerverbund-Rating mit der Bestnote 'exzellent' beurteilt!
vfm wurde von ASSEKURATA im Maklerverbund-Rating mit der
Bestnote "exzellent" beurteilt!

Versicherungsschutz bei Schnee und Frost

Achtung Eisglätte

Auch wenn der Schnee scheinbar auf sich warten lässt – er wird kommen und mit ihm viele Gefahren und Schäden! Starten Sie gut gerüstet in die Schneesaison mit unseren Versicherungstipps zu Haus, Auto und Unfall.


So sichern Sie Ihr Gebäude und Grundstück richtig ab

Haben Sie schon einmal einen Schneesturm erlebt? Wenn Sie Eigenheimbesitzer sind, sollten Sie Ihr Gebäude ausreichend absichern. Gefährlich wird es ab Windstärke 8: dann spricht man versicherungstechnisch von einem Sturm. Dabei knicken Antennen ab, Satellitenanlagen werden beschädigt, Ziegeln werden abgedeckt – kurz: Die Schadensbehebung wird richtig teuer! Leider bleibt es nicht immer bei Kleinschäden wie dem Abdecken von Dachpfannen. Diese Schäden lassen sich normalerweise mit kleinem finanziellen Aufwand erledigen. Heftige Stürme, die auch Niederschläge mit sich bringen und alles unter Wasser setzen, sind oftmals das Aus für viele Hausbesitzer. Schäden in fünfstelliger Höhe sind keine Seltenheit. Aber nicht nur der Schnee kann große Gebäudeschäden anrichten. Auch der Frost hinterlässt viele Schäden. Sollten Sie kein Schneefan sein und während der Wintermonate in den Süden fliehen, denken Sie daran zu Hause die Heizkörper nie ganz abzudrehen. Wählen Sie mindestens die gekennzeichnete Frostschutzstellung. Frostschäden im und am Haus können im ungünstigen Fall extreme Zerstörung nach sich ziehen. Sturmschäden und Frostschäden haben die meisten Gebäudebesitzer im Rahmen einer Gebäudeversicherung abgedeckt. Haben Sie Ihr Haus bereits gegen Schneedruck abgesichert? Schützen Sie Ihr Hab und Gut mit einer Elementarschadendeckung auch gegen Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen und Schneedruck ab. Mit dem Klimawandel nehmen auch die Schneemaßen zu. Wird der Schneedruck auf dem Dach zu groß, sollte man übrigens im Ernstfall die Feuerwehr rufen, um das Dach frei räumen zu lassen.

Haus- und Grund-Eigentümer müssen die Streupflicht beachten. Fußgänger sind bei Eis und Schnee einem großen Risiko ausgesetzt. Hauseigentümer sind zum Winterdienst verpflichtet. Ohne Haftpflichtversicherung kann es sehr teuer werden, wenn auf dem Bürgersteig vor dem Haus oder auf einem öffentlichen Fußweg neben dem Gebäude jemand ausrutscht und sich verletzt. Der Eigentümer steht in der Pflicht! Wer nicht selbst streuen kann, weil er alt, krank, berufstätig oder im Urlaub ist, muss sich um einen Ersatz kümmern. Vermieter können ihre Mieter damit beauftragen – auch mündlich.

Die Kommunen schreiben vor, wie gestreut werden muss: im Normalfall tagsüber zwischen 8:00 und 20:00 Uhr, eine Breite von ca. einem Meter. Als Streumittel sollte Granulat wie Splitt oder Lava-Asche verwendet werden. An besonders gefährdeten Stellen (Treppen) ist nach wie vor Salz erlaubt. Bei stetigem Schneefall muss alle paar Stunden der Weg wieder geräumt und nachgestreut werden.

Der richtige Winter-Versicherungsschutz für Ihr Kfz

Denken Sie auch beim Parken an die Gefahr von Dachlawinen. Am besten Sie parken nicht zu nah an schwer schneebedeckten Häusern. Wird das Auto durch eine Dachlawine beschädigt, haftet der Hausbesitzer nicht, wenn solche Witterungen in der Region selten vorkommen und deshalb keine Schutzgitter vorgeschrieben sind. Wählen Sie eine Kfz-Vollkaskoversicherung, die auch bei Dachlawinen-Schäden zahlt. Was für Dächer gilt, gilt auch für Bäume: Hüten Sie sich bei extremen Schneebedingungen vor überladenen Bäumen. Es kommt nicht selten vor, dass ein Ast unter seiner Schneelast bricht und auf ein Auto fällt.

Im Falle eines Falles: die Unfallversicherung

Fußgänger sind angehalten, dass sie sich den Witterungsverhältnissen angemessen verhalten und sowohl geeignetes Schuhwerk tragen als auch die geräumten Wege nutzen. Blitzeis kann Sie immer und überall überraschen. Für den Fall eines Sturzes können Sie sich zumindest gegen die finanziellen Risiken eines Unfalls mit einer entsprechenden Unfallversicherung absichern. Die Haftpflicht des Gebäudeeigentümers, auf dessen Gehweg Sie womöglich ausgerutscht sind, zahlt nur bei Verschulden. Bei Blitzeis wird in den meisten Fällen kein Verschulden zugrunde gelegt und der Geschädigte kann sich nur an seine private Unfallversicherung wenden. Bei schlimmeren Verletzungen auch an die hoffentlich vorhandene Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung bzw. private Pflegeversicherung.

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie gerne detailliert zu möglichen Absicherungen der geschilderten Winterrisiken. Sprechen Sie uns einfach an.
Wir wünschen Ihnen einen schönen, unfallfreien Winter!

Facebook